Sicherer Umgang mit Firmendaten und personenbezogenen Daten in KI-Tools
Stand: 27.09.2026. Die KI-Verordnung gilt in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 („AI Omnibus", in Kraft seit 27.07.2026); das deutsche Durchführungsgesetz KI-MIG gilt seit 29.07.2026. Prüf das Datum, wenn du diese Lektion später liest.
Lernziele
Nach dieser Lektion kannst du:
- erklären, was mit Daten passiert, die du in ein KI-Werkzeug eingibst,
- die Datenklassen deines Unternehmens auf KI-Eingaben anwenden,
- personenbezogene und vertrauliche Daten vor der Eingabe erkennen und anonymisieren,
- typische Datenpannen mit KI-Werkzeugen vermeiden.
Was passiert mit deinen Eingaben?
Bei externen Cloud-KI-Diensten werden deine Eingaben außerhalb der eigenen Infrastruktur verarbeitet. Wo genau, hängt vom Dienst, Vertrag und gewählten Standort ab. Lokal betriebene KI-Systeme sind davon zu unterscheiden; auch dort müssen Zugriff, Speicherung und Freigabe geregelt sein. Je nach Vertrag und Kontoeinstellung kann der Anbieter deine Eingaben speichern, von Mitarbeitenden einsehen lassen („Human Review") oder zum Training künftiger Modelle verwenden. Im schlimmsten Fall können Informationen, die du heute eingibst, in irgendeiner Form in Antworten für andere Nutzer wieder auftauchen oder bei einem Datenleck öffentlich werden.
Deshalb gilt die wichtigste Unterscheidung: privater Gratis-Account vs. freigegebener Firmen-Account. In Business-Verträgen (z. B. ChatGPT Team/Enterprise, Copilot mit M365-Vertrag, DeepL Pro) ist die Trainingsnutzung üblicherweise ausgeschlossen und ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO vorhanden. Bei privaten Gratis-Accounts gilt beides in der Regel nicht. Daraus folgt die Grundregel: Dienstliche Inhalte gehören nur in dienstlich freigegebene Werkzeuge.
Zwei Rechtsgebiete, eine Praxis
Beim Datenthema greifen zwei Regelwerke ineinander:
- Die DSGVO regelt personenbezogene Daten, also alle Informationen über identifizierte oder identifizierbare Personen: Namen, E-Mail-Adressen, Kundennummern, Fotos, Stimmen, auch Kombinationen („der Bauleiter unseres Projekts in Koblenz").
- Die KI-Verordnung setzt darauf auf: Art. 4 verlangt, dass Mitarbeitende die Risiken kennen (genau das tust du gerade); bei Hochrisiko-KI verlangt Art. 26 zusätzlich, dass Eingabedaten der Zweckbestimmung entsprechen, und verweist auf die Datenschutz-Folgenabschätzung der DSGVO.
Dazu kommen Geschäftsgeheimnisse (GeschGehG): Kalkulationen, Kundenlisten, Rezepturen oder Quellcode verlieren ihren rechtlichen Schutz, wenn keine „angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen" getroffen werden, und das unkontrollierte Einfüttern in fremde KI-Systeme kann genau diese Angemessenheit zerstören.
Die Vier-Klassen-Regel
Bewerte vor jeder Eingabe, welche Datenklasse du in den Händen hältst:
| Klasse | Beispiele | Regel |
|---|---|---|
| Öffentlich | Website-Texte, Pressemitteilungen | Eingabe in freigegebene Tools unproblematisch |
| Intern | Prozessbeschreibungen, Entwürfe ohne Personenbezug | Nur in freigegebene Firmen-Accounts |
| Vertraulich | Kundendaten, Angebote, Verträge, Kalkulationen | Nur in ausdrücklich dafür freigegebene Werkzeuge mit AVV und Trainingsausschluss |
| Besonders geschützt | Gesundheitsdaten, Bewerberdaten, Berufsgeheimnisse | Grundsätzlich gar nicht; Ausnahmen nur nach Einzelfreigabe |
Der Praxistest in einer Frage: „Würde ich diesen Inhalt auch einem fremden Dienstleister ohne Vertrag per E-Mail schicken?" Wenn nein: nicht eingeben oder vorher anonymisieren.
Anonymisieren in 30 Sekunden
Oft brauchst du den Personenbezug gar nicht, damit die KI hilft. So entschärfst du Eingaben:
- Namen ersetzen: „Herr Müller von der Firma Schmidt GmbH" → „der Ansprechpartner des Kunden"
- Kennungen entfernen: Kundennummern, Aktenzeichen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern streichen oder durch Platzhalter ersetzen ({{KUNDE}}, {{PROJEKT}})
- Kontext verallgemeinern: „unser Bauprojekt Marienstraße 12 in Koblenz" → „ein Wohnbauprojekt in einer Mittelstadt"
- Zahlen vergröbern, wenn die Präzision nicht nötig ist: exakte Kalkulationen durch Beispielwerte ersetzen
Praxisbeispiel 1: Eine Sachbearbeiterin möchte eine Antwort auf eine Kundenbeschwerde formulieren lassen. Statt die Original-E-Mail mit Name, Adresse und Vertragsnummer einzufügen, beschreibt sie den Fall: „Kunde beschwert sich über zweiwöchige Lieferverzögerung bei einem Möbelstück, wir bieten 10 % Nachlass." Das Ergebnis ist genauso brauchbar, ganz ohne Datenrisiko.
Praxisbeispiel 2 (so nicht): Ein Vertriebsmitarbeiter lädt die komplette Kundenliste als Excel in ein nicht freigegebenes Gratis-Werkzeug, „um sie sortieren zu lassen". Damit sind personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage an einen Drittanbieter geflossen, und eine meldepflichtige Datenpanne nach Art. 33 DSGVO ist möglich. Richtig wäre: Meldung an die KI-verantwortliche Person und den Datenschutzbeauftragten, nicht das Vertuschen.
Besondere Stolperfallen
- Meeting-Assistenten (Otter, tl;dv, Fireflies): Sie zeichnen Gespräche auf. Alle Teilnehmenden müssen vorab informiert werden und zustimmen; heimliche Aufnahmen können sogar strafbar sein (§ 201 StGB).
- KI-Funktionen in Bestandssoftware: Wenn Outlook, das CRM oder die Buchhaltung plötzlich „KI-Zusammenfassungen" anbietet, gilt der Freigabeprozess genauso.
- Browser-Erweiterungen: KI-Plugins lesen oft alles mit, was im Browser sichtbar ist; nur freigegebene Erweiterungen verwenden.
- KI-Ausgaben sind auch Daten: Eine generierte Kundenanalyse enthält personenbezogene Daten und unterliegt denselben Regeln wie jedes andere Dokument.
Merksätze
- Externe Cloud-Dienste: Behandle deren KI-Eingabefelder wie eine E-Mail an einen externen Dienstleister. - Nur freigegebene Firmen-Accounts: niemals dienstliche Inhalte in private Gratis-Accounts. - Anonymisieren ist fast immer möglich: Namen, Kennungen und Details raus, bevor der Prompt rausgeht. - Panne passiert? Sofort melden. Eine schnelle Meldung schützt das Unternehmen, Vertuschen schadet allen.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex — Grundlage für Art. 4 (KI-Kompetenz) und Art. 26 (Eingabedaten entsprechen der Zweckbestimmung, Verweis auf die Datenschutz-Folgenabschätzung). (Abruf 12.06.2026)
- ai-act-law.eu zu Art. 26 KI-VO — verifiziert: Betreiberpflichten bei Hochrisiko-Systemen einschließlich der Anforderungen an Eingabedaten. (Abruf 12.06.2026)
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) — Grundlage für den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 und die Meldepflicht bei Datenpannen nach Art. 33. Primärquelle
- Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) — Grundlage für die Anforderung angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen als Voraussetzung des Schutzes.
- § 201 StGB — Grundlage für die Strafbarkeit der Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ohne Einwilligung. Primärquelle